Frage von Michael U. • 27.06.2024

Antwort von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 15.07.2024
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung
Nach Auskunft der zuständigen Behörde, die vor Eröffnung eines Verfahrens anzuhören wäre, bestehen derzeit keine Erkenntnisse über eine etwaige laufende behilferechtliche Prüfung