Frage von Daniel S. • 29.04.2024

Antwort von Eva Botzenhart BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 03.05.2024
wir Grüne sind klar für die Prüfung eines Verbotes [...] das ist aber Aufgabe und Zuständig der Sicherheitsbehörden und nicht des Parlaments
wir Grüne sind klar für die Prüfung eines Verbotes [...] das ist aber Aufgabe und Zuständig der Sicherheitsbehörden und nicht des Parlaments
§ 21 des Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), regelt bereits jetzt, dass Hunde nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder ausgebildet werden dürfen. Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit zum Ziel haben, sind dementsprechend nicht erlaubt.
Wenn sich wirklich etwas ändern soll, muss man auch über eine Vergesellschaftung der Energiekonzerne nachdenken. Schließlich gehört die Versorgung mit Energie zur Daseinsvorsorge.