Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Sören Schumacher
Antwort 30.07.2020 von Sören Schumacher SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Frank Schmitt - Hier für Altona-West
Antwort 09.12.2020 von Frank Schmitt SPD

(...) Bußgelder werden bei der zuständigen Behörde beim entsprechenden Titel als Erlöse im Haushalt verbucht.  (...)

Portrait von Nils Hansen
Antwort 05.08.2020 von Nils Hansen SPD

(...) die Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. (...)

DrTimStoberockKandidierendenfoto
Antwort 05.08.2020 von Tim Kristian Stoberock SPD

(...) die Bußgelder fließen in den Etat der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. (...)

Portrait von Sarah Timmann
Antwort 31.07.2020 von Sarah Timmann SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)