Frage von Wolfram B. • 29.09.2024

Antwort ausstehend von Ivy May Müller parteilos
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Thema war ich - als Fachsprecherin für Stadtentwicklung, Wohnen, Verkehr und Sport - bisher nicht befasst. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was die Grünen tun.
Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
Anders als der Hamburger Senat bin ich der Auffassung, dass die Bürgerschaft einem Wechsel des/der Investor*in zustimmen muss.