Antwort 16.06.2026 von Daniel Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich halte die rechtlichen Risiken für begrenzt und hätte daher eine sofortige parlamentarische Entscheidung statt einer Verzögerung durch den EuGH bevorzugt.
Ich halte die rechtlichen Risiken für begrenzt und hätte daher eine sofortige parlamentarische Entscheidung statt einer Verzögerung durch den EuGH bevorzugt.
Bei einer Abtreibung stehen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und der Schutz des Embryos bzw. Fötus in einem Spannungsverhältnis. Doch meiner Überzeugung nach kann darüber in den Grenzen des Gesetzes nur die betroffene Frau selbst entscheiden.
Gerade die Möglichkeit, Sanktionsentscheidungen vor den Gerichten der Europäischen Union anzufechten, zeigt, dass rechtsstaatliche Kontrolle besteht und Entscheidungen überprüfbar sind