Antwort 13.01.2026 von Christine Schneider CDU
Jedoch liegen die Zuständigkeiten für Vorschriften für Schwangerschaftsabbrüche auf der nationalen Ebene - die Europäische Union hat hier keine Kompetenzen.
Jedoch liegen die Zuständigkeiten für Vorschriften für Schwangerschaftsabbrüche auf der nationalen Ebene - die Europäische Union hat hier keine Kompetenzen.
Bitte informieren Sie sich mehr aus erster Hand und besuchen Sie doch im neuen Jahr eine meiner Veranstaltungen im Rahmen der Reihe "Bausemers Bericht aus Brüssel".
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Ich habe Ihre Frage beantwortet.
Ich lehne die extraterritorialen Sanktionen der USA gegen Kuba ab.
Selbstverständlich verurteile ich hybride Angriffe auf die deutsche Flugsicherung durch Russland.