Sehr geehrter Herr Repasi, was tun Sie um die geplante Einschränkung der Bargeldverwendung abzuwenden?
Warum soll es für das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, das jeder Bürger zu jeder Zeit und an jedem Ort verwenden kann, keine Annahmepflicht geben, dafür aber für eine elektronsiche Währung, die nur unter Zuhilfename Dritter und technischer Hilfsmittel, sowie weiterem Kostenaufwand, verwendet werden kann schon? Warum soll es zwei paralelle Währungsformen geben? Es ergibt sich für den Bürger keinerlei Vorteil und es macht keinen Sinn. Sinn würde es nur machen wenn man beabsichtigt die Programmierbarkeit der elektronischen Währung für administrative Zwecke zu nutzen. Ist das vorgesehen? Was treibt die EU diesen für die Bürger nutzlosen Schritt zu gehen und warum soll es für das Bargeld, im Gegensatz zum elektronischen Geld, keine Annahmepflicht geben? Was werden Sie als Interessenvertreter der Bürger unternehmen? Mit freundlichem Gruß Ralf R.
Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Ihre Fragen enthalten einige Annahmen, die ich gerne richtigstellen möchte.
„Bargeld hat keine Annahmepflicht, der digitale Euro schon" – das stimmt so nicht.
Im vorliegenden Entwurf der Verordnung ist ausdrücklich festgelegt, dass ex-ante Ausschlüsse von Bargeld unzulässig sind – das ergibt sich aus Artikel 2, 4 und 5 des Entwurfs. Die Berichterstatterin Navarette geht sogar noch weiter und sieht einen neuen Artikel 5a vor:
„Payees subject to the obligation to accept euro banknotes and coins shall use only contractual terms that have been individually negotiated or commercial practices (e.g. 'no cash' signs) that have the objective or effect of excluding the use of euro banknotes and coins..."
Das bedeutet: Kein Händler, keine öffentliche Stelle darf Bargeld pauschal ablehnen. Solche Bedingungen sind für den Zahler nicht bindend. Die Behauptung, Bargeld werde schlechtergestellt, hält dem nicht stand.
„Warum zwei parallele Währungsformen?"
Bargeld und digitaler Euro erfüllen unterschiedliche Zwecke – sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Bargeld funktioniert offline und anonym. Der digitale Euro soll eine öffentliche, europäisch kontrollierte Alternative zu privaten Zahlungsdiensten wie Visa, Mastercard oder PayPal schaffen, die heute den digitalen Zahlungsverkehr in Europa dominieren. Das ist eine Frage der strategischen Souveränität Europas – und nicht nutzlos, sondern notwendig.
„Die Programmierbarkeit wird für administrative Kontrolle genutzt" – ist das vorgesehen?
Der digitale Euro darf kein programmierbares Geld sein: keine Verfallsdaten, keine Ausgabelimits, keine Zweckbindung, keine Konditionalität. Die EZB stellt dies in ihrem FAQ auch ausführlich dar. Als S&D-Fraktion bestehen wir darauf, dass diese Garantien nicht nur politisch versprochen, sondern rechtlich unwiderruflich im Gesetzestext verankert werden. Wir verfolgen den Prozess genau und werden jeden Versuch, diese Grenzen aufzuweichen, ablehnen.
https://www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/faqs/html/ecb.faq_digital_euro.de.html#q19
Was unternehmen wir konkret?
Wir setzen uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass die Annahmepflicht für Bargeld gleichwertig gesichert bleibt, Programmierbarkeit gesetzlich ausgeschlossen wird, der digitale Euro freiwillig bleibt – niemand wird gezwungen, ihn zu nutzen und Datenschutz sowie Offline-Anonymität rechtlich garantiert werden.
Den aktuellen Berichtsentwurf können Sie hier einsehen und selbst nachprüfen: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ECON-PR-778137_EN.pdf

