Antwort 26.05.2026 von Bernd Lange SPD
Es hat sich um eine geheime Abstimmung gehandelt.
Es hat sich um eine geheime Abstimmung gehandelt.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass bei dem Vorliegen eines begründeten Verdachts der Weg für die Strafverfolgung freigemacht werden sollte.
Entscheidungen zur Aufhebung der Immunität von Europaabgeordneten finden aus guten Gründen in geheimer Abstimmung statt.