Antwort 06.08.2026 von Oliver Schenk CDU
Meine Zustimmung bezog sich jedoch nicht auf die Einführung neuer Überwachungsbefugnisse, sondern auf die Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung
Meine Zustimmung bezog sich jedoch nicht auf die Einführung neuer Überwachungsbefugnisse, sondern auf die Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung
Eine aus Sicherheitsgründen gerechtfertigte Maßnahme kann in ihrer praktischen Wirkung dennoch den Einfluss eines Gatekeepers auf Kanäle verstärken, die der DMA eigentlich unabhängig halten wollte. Sicherheitsbedenken dürfen jedoch keine Entschuldigung dafür sein, dass Gatekeeper den DMA nicht einhalten.