Antwort ausstehend von Maximilian Krah AfD
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Außer in Deutschland ist der Besitz, Konsum oder Transport von sogenanntem rekreativem Cannabis (Gebrauch als Genussmittel) in jedem Land der EU verboten und fällt in 26 Ländern unter das Strafrecht oder wird zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet. Deshalb darf man diese Substanz logischerweise dort auch nicht einführen.
Die Ungleichverteilung liegt daran, dass die Parteien bei der Nominierung ihrer ListenkandidatInnen nicht strikt nach Regionalproporz verfahren.