Antwort 11.04.2025 von Bernd Schattner AfD
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.

Allgemein gilt aber: Nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen müssen konsequent bekämpft werden! Und wer die Fluchtursachen bekämpfen will, der muss für die Überwindung des Imperialismus kämpfen!
Kriminelle müssen bestraft werden - mit den Mitteln des Rechtsstaats.