Frage von David E. • 31.01.2025

Antwort von Bernd Schattner AfD • 11.04.2025
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Kriminelle müssen bestraft werden - mit den Mitteln des Rechtsstaats.
Allgemein gilt aber: Nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen müssen konsequent bekämpft werden! Und wer die Fluchtursachen bekämpfen will, der muss für die Überwindung des Imperialismus kämpfen!