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Frage von Brunhilde H. • 11.09.2017
Antwort von Uta Strewe
SPD
• 12.09.2017

(...) Ich weiß, dass nach § 229 SGB V die Einnahmen aus den beschriebenen Versorgungsleistungen der Besteuerung und Krankenversicherung unterliegen, wenn diese eine Bemessungsgrenze überschreiten. Ich weiß allerdings auch, dass während des Berufslebens, also der Zeit der Einzahlung, die Entgeltumwandlung zur Zahlung in die Unterstützungskassen vom Brutto erfolgt, dass also der Abzug des Einzahlungsbetrages vor der Versteuerung des Gehalts und sich daraus mitunter Vorteile bei der Besteuerung ergeben. (...)

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