Unsere Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas soll in den nächsten Monaten einen Entwurf dafür vorlegen. Da sie im engen Austausch mit dem DGB und weiteren Sozialpartnern steht, vertraue ich darauf, dass sie eine sozialverträgliche Lösung finden wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Beantwortung dauert manchmal etwas länger, weil z.Bsp. noch kein konkreter Gesetzesentwurf zur Fragestellung vorlag.
Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare ist kein Beschluss von Bundestag oder Bundesregierung. Über die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Für das Mietrecht und das Zwangsversteigerungsgesetz ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss und kann Ihnen daher weder zu Reformplänen noch zu den von Ihnen angesprochenen Abwägungsfragen verbindlich Auskunft geben. Mit Ihrer Anfrage können Sie sich direkt an das Bundesjustizministerium oder auch an meine Kollegin Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Recht, wenden.