Antwort 02.10.2026 von Serap Güler CDU
Die Bundesregierung bekräftigt die Verpflichtung zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung.
Die Bundesregierung bekräftigt die Verpflichtung zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung.
Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation wird derzeit überarbeitet