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Mir ist bewusst, dass diese Ausführungen den Wegfall der Kostenübernahme für persönlich Betroffene nicht weniger belastend machen. Umso wichtiger ist es uns, die Auswirkungen der Neuregelung auf die betroffenen Patientinnen und Patienten ernst zu nehmen und die weitere Entwicklung genau zu beobachten.
Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind.
Eine konkrete Berechnung ist mir nicht bekannt.
Dieser ist Ihr zuständiger Abgeordneter und wird sich mit Sicherheit genauso engagiert um Ihr Anliegen kümmern, wie es Frau Zeulner in ihrem Wahlkreis tut.