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Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren.
Die geplante CSA-Verordnung stellt eine enorme Gefahr für die Freiheitsrechte dar und übersteigt jegliche bisherige staatlich verordnete Überwachung in der EU.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
da der Wahlausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass keine mandatsrelevanten Verstöße und Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2025 festzustellen waren, habe ich eine Neuauszählung abgelehnt.
Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.