Antwort 16.03.2026 von Melanie Bernstein CDU
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
Die Förderung von Balkonkraftwerken fällt in die Zuständigkeit der Länder. In Schleswig-Holstein wurde das Programm haushaltsbedingt nicht fortgeführt.
Meine Ansichten decken sich mit denen der Bundesregierung.
Für die aktuelle Situation gilt es, die Entwicklungen am Golf abzuwarten. Würde die Versorgung der Weltmärkte länger negativ beeinflusst, müsste sich die Bundesregierung mit der Situation noch intensiver befassen, denn hohe Energiepreise in Deutschland sind unter anderen Faktoren auch dafür verantwortlich, dass die Wirtschaft zuletzt nicht gewachsen ist.