Es bedarf aber nicht immer der Privatadresse. Es kann auch die Adresse des Geschäftsraums, eines Dienstleisters, der sich als Impressum anbietet, oder einer vertretenden Agentur angegeben werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.07.2026 von Hakan Demir SPD
Antwort 02.04.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Aus unserer Sicht als Die Linke müssen Klarnamen und insbesondere Wohnadressen deutlich besser geschützt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Antwort 23.01.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 10.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Koalition hat sich darauf verständigt, ein Konzept zum Schutz vor digitaler Gewalt zu erarbeiten. In diesem Rahmen soll auch die Impressumspflicht überprüft und erneut diskutiert werden.
Antwort 20.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Angabe der Adresse im Impressum soll verhindern, dass Akteure im geschäftlichen oder öffentlichen Raum anonym agieren
Antwort 05.03.2026 von Stephan Brandner AfD
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadresse ist ein Kompromiss zwischen Praktikabilität und Rechtssicherheit, auch wenn sie für Privatpersonen spürbare Eingriffe in die Privatsphäre bedeutet.