Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?
Sehr geehrte Frau Bas
ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.
Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.
Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.
Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?
Mit freundlichen Grüßen
Malte R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Problematik, dass teilweise Privatpersonen ihre Wohnadresse online im Impressum angeben müssen, ist meinen Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion bekannt und wurde bereits in der letzten Wahlperiode im Ausschuss für Digitales thematisiert. Dabei wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Impressumspflicht für Journalistinnen und Journalisten oder andere gefährdete Personen zu besonderen Risiken führen kann. Zugleich ist die Impressumspflicht ein wichtiges Mittel, um sicherzustellen, dass Verantwortliche im Internet identifizierbar sind, etwa wenn Rechte verletzt oder Fake-News verbreitet werden. Die Koalition hat sich darauf verständigt, ein Konzept zum Schutz vor digitaler Gewalt zu erarbeiten. In diesem Rahmen soll auch die Impressumspflicht überprüft und erneut diskutiert werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

