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Heidi Reichinnek
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Frage von Malte R. •

Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?

Sehr geehrte Frau Reichinnek,

ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.

Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.

Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.

Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?

Mit freundlichen Grüßen

Malte R.

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Antwort von Die Linke

Lieber Malte R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das wichtige Anliegen.

Die Impressumspflicht soll grundsätzlich die Rechtsdurchsetzung ermöglichen und Transparenz schaffen. Gleichzeitig teile ich Ihre Einschätzung: Wenn Privatpersonen dadurch gezwungen sind, ihre Wohnadresse öffentlich zugänglich zu machen, kann das erhebliche Risiken für die Privatsphäre und persönliche Sicherheit bedeuten.

Aus unserer Sicht als Die Linke müssen Klarnamen und insbesondere Wohnadressen deutlich besser geschützt werden, um Missbrauch zu verhindern. Gerade bei nicht-kommerziellen Angeboten braucht es hier verhältnismäßigere, datenschutzfreundliche Lösungen: etwa Modelle, bei denen Kontaktdaten nur für berechtigte Stellen zugänglich sind.

Die aktuelle Regelung halte ich deshalb in vielen Fällen für nicht mehr zeitgemäß und reformbedürftig.

Mit solidarischen Grüßen
Heidi Reichinnek

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