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Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Beziehende von Grundsicherungsgeld sind daher auch gegen das Risiko Krankheit abgesichert. Der weit überwiegende Teil der Beziehenden von Grundsicherungsgeld ist gesetzlich versichert.
Die gesetzliche Krankenversicherung braucht kurzfristig grundlegende Reformen, um die dramatische Finanzlage der GKV zu verbessern.
Statt eines starren 65‑Prozent‑Kriteriums setzen die Eckpunkte auf verlässliche Preissignale durch den CO2‑Preis, klare Nachhaltigkeitsanforderungen an nicht fossile Beimischungen und den massiven Ausbau von Wärmepumpen sowie die zügige Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Damit wir mehr Mittel für Rente, Pflege und Gesundheit zur Verfügung haben, muss in anderen Bereichen gespart werden.
Leider gibt es im Bundeshaushalt aktuell keine wesentlichen Spielräume für die Auszahlung von Zuschüssen, wie sie der Staat während der Corona-Pandemie gewähren konnte.