Für die beiden Gesetzentwürfe gibt es aktuell noch keinen Zeitplan. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass das Kabinett im Vorgriff auf den Gesetzentwurf die Leistung monatlicher Abschlagszahlungen der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen zeitnah in voller Höhe beschließen wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 29.08.2025 von Nils Schmid SPD
Antwort ausstehend von Jan van Aken Die Linke
Antwort 22.08.2025 von Julia Klöckner CDU
Die Frage nach Höhe und Einkommensgrenzen des Elterngeldes liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, konkret beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dort werden die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und über mögliche Änderungen entschieden
Antwort 21.08.2025 von Tilman Kuban CDU
gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Antwort 21.08.2025 von Thorsten Frei CDU
unser Rechtssystem bzw. Prozessrecht hat sich bewährt. Zumal schon heute die Möglichkeit besteht, Geständigkeit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU