Antwort 02.09.2025 von Beatrix von Storch AfD
Die Demonstrationsfreiheit entbindet die Veranstalter nicht von der Einhaltung der Regeln des Jugendschutzes.
Die Demonstrationsfreiheit entbindet die Veranstalter nicht von der Einhaltung der Regeln des Jugendschutzes.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
Anträge von Fraktionen, über die im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird, können unter Umständen in Sitzungen aufgerufen werden, die Frau Klöckner MdB selbst in ihrer Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages leitet. Die Sitzungsleitung ist Teil ihrer amtlichen Aufgaben als Bundestagspräsidentin – und diese erfordern besondere politische Zurückhaltung und Neutralität.