Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
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Antwort 13.10.2025 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.11.2025 von Jan Dieren SPD
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
Antwort ausstehend von Peter Boehringer AfD
Antwort ausstehend von Gerhard Trabert parteilos
Antwort 30.03.2026 von Joachim Ebmeyer CDU
Für mich gilt: Wenn es belastbare Hinweise auf Zähl- oder Verfahrensfehler gibt, müssen sie rechtsstaatlich aufgeklärt werden – aber eben über die dafür vorgesehenen Verfahren und nicht durch politische Zurufe. Genau dafür haben wir Wahlprüfung und gerichtliche Kontrolle.
Antwort 18.11.2025 von Michael Thews SPD
Es ist gut, dass der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Whatsapp, Signal und Co. nach kinderpornografischen Inhalten in der EU keine Mehrheit gefunden hat