Antwort 12.01.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.