Antwort 03.06.2026 von Stefan Möller AfD
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.
Gleichzeitig halte ich es für falsch zu sagen, der Staat könne Migration nicht steuern.