Antwort 20.01.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Wir wollen Wehrpflichtige ausschließlich für die Verteidigung des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland einsetzen.
Sehr geehrte Frau N.,