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Mit der Einrichtung eines eigenständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung machen wir nicht nur unseren Anspruch deutlich, sondern organisieren nun endlich zentral, was bisher in Deutschland auch an unklaren und dezentralen Strukturen gescheitert ist. Dazu gehört auch die Priorisierung des Gigabit-Ausbaus durch die bereits vollzogene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.
Die Regelungen zum Familienzuschlag im Beamtenrecht basieren auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten eine amtsangemessene Versorgung zu gewähren – dazu zählt auch eine Unterstützung, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben.
Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags.