Antwort 08.01.2026 von Konrad Körner CSU
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.
Ihr Anliegen können wir verstehen, bitten Sie aber, sich bei gesundheitspolitischen Anfragen direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit – unter poststelle@bmg.bund.de – in Verbindung zu setzen.
Die hohen Kosten im Gesundheitswesen sind u.a. durch den demografischen Wandel bedingt, da die älter werdende Bevölkerung mehr medizinische Versorgung benötigt
Deutschland und Europa müssen daraus die Konsequenzen ziehen, besonders im Hinblick auf die anderen Drohungen von US-Präsident Donald Trump.