Katrin Zschau, Bundestagsabgeordnete für Rostock Stadt und Land
Katrin Zschau
SPD
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Frage von Johannes R. •

Wie stehen Sie dazu, dass das Renteneintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden soll?

Sehr geehrte Frau Zschau,

unter den Vorschlägen der Rentenkommission, welche "ohne Rosinenpicken" umgesetzt werden sollen, ist auch, dass das Renteneintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden soll.

Wie stehen Sie persönlich zu dem Thema?

https://www.ndr.de/nachrichten/info/vorschlaege-der-rentenkommission-reaktionen-aus-dem-norden,rentenvorschlaege-reaktionen-100.html

Katrin Zschau, Bundestagsabgeordnete für Rostock Stadt und Land
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R., 

Wie Sie schreiben, erreicht das Konzept der Alterssicherungskommission eine Erhöhung des Rentenniveaus unter anderem durch eine Kopplung der Entwicklung des Renteneintrittsalters an die Lebenswartung. Aufgrund des geltenden Vertrauensschutzes soll diese Regelung frühestens ab 2031 in Kraft treten. 

Dann käme es nach aktuellen Prognosen alle zehn Jahre zu einer moderaten Anhebung der Regelaltersgrenze auf einen etwa sechs Monate späteren Renteneintritt. Das bedeutet, dass das Renteneintrittsalter von 2031 bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen würde. 

Ein Jahr an zugewonnener Lebenserwartung würde im Verhältnis 2:1 auf acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längeren Rentenbezug verteilt. So wird das heutige Verhältnis der bedingten Lebenserwartung bei Renteneintritt (ca. 20 Jahre) zur durchschnittlichen Dauer der Erwerbsphase (ca. 40 Jahre) etwa konstant gehalten. 

Dieser Mechanismus ist jedoch kein Automatismus: Sollte die Lebenserwartung in den nächsten Jahren stagnieren oder sinken, steigt auch die Regelaltersgrenze nicht, beziehungsweise sinkt entsprechend. 

Die Kommission spricht sich explizit für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrundeliegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen - sei es durch das Parlament oder sei es durch ein Gremium wie z. B. den Sozialbeirat. 

Diesen Vorschlag der Kommission halte ich für sinnvoll. 

Mit freundlichen Grüßen 

Katrin Zschau

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