Frage von Silvia H. • 14.04.2025

Antwort ausstehend von Anja Karliczek CDU
Wer Geschäfte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht oder daran mitgewirkt hat, muss konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt dabei in der Verantwortung der Justiz.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Die Abgeordneten vertreten somit alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – auch diejenigen, die sie nicht gewählt haben oder deren gewählte Partei nicht ins Parlament eingezogen ist.