Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort 07.10.2025 von Marcel Queckemeyer AfD

Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.

Portrait von Filiz Polat
Antwort 10.10.2025 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den wiederholt von der Partei BSW erhobenen Vorwurf, der Wahlprüfungsausschuss arbeite zu langsam oder würde Verfahren verschleppen, weisen wir entschieden zurück.

Portrait von Lutz Brinkmann
Antwort 16.10.2025 von Lutz Brinkmann CDU

Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Wahlprüfungsorgane und Gerichte im Falle tatsächlicher Auffälligkeiten sorgfältig prüfen und rechtmäßig entscheiden. Der Bundestag sollte sich nicht an die Stelle dieser unabhängigen Institutionen setzen.

Antwort 10.10.2025 von Harald Orthey CDU

Eine örtliche Wahl, wie die Bürgermeisterwahl in Mülheim, betrifft nur einen Wahlkreis, sodass eine Nachzählung dort wesentlich schneller abgeschlossen werden kann. Die Bundestagswahl hingegen ist ein bundesweites, komplexes Verfahren mit Millionen Stimmen und umfangreichen rechtlichen Prüfungen.

Portrait von Maximilian Krah
Antwort ausstehend von Maximilian Krah AfD
Portrait von Hülya Düber
Antwort 07.10.2025 von Hülya Düber CSU

Die Entscheidung, nicht für eine pauschale Neuauszählung zu stimmen, basiert auf dem Respekt vor unserem demokratischen und rechtlichen Verfahren.