Antwort 10.10.2025 von Oliver Kaczmarek SPD
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.