
  Antwort ausstehend von Hermann Färber   CDU



Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig.



Der Wahlprüfungsausschuss ist um transparente Aufklärung bemüht. Wenn die Vorprüfung abgeschlossen ist, wird entscheiden, ob Wahlfehler vorliegen.