Antwort 28.02.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Für die Verkäufer*in einer Wohnung gibt es bereits jetzt starke Anreize für korrekte Angaben im notariellen Kaufvertrag und in der Teilungserklärung zu sorgen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.