Frage von Andreas L. • 12.09.2024

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Bei Fällen wie denen der Scheinumzüge nach Dubai besteht zudem eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die den Steuerpflichtigen weiterhin behandelt wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen und nur die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt.
Phishing & Cyberangriffe waren schon vor der E-Rechnung eine reale Gefahr. IT-Sicherheit, Schulungen und Rückmeldungen aus der Praxis sind daher unerlässlich.
Den Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik teile ich gar nicht. Deutschland ist stattdessen ein vorbildliches Land.
Der Organspende-Ausweis in Papierform kann weiterhin genutzt werden.