
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Wie sie vollkommen richtig anmerken, hat das Europäische Parlament wiederholt die Offenlegung der ausgehandelten Verträge zwischen der Kommission und den Impfstoffherstellern gefordert.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Reform der EU-Tabakrichtlinie ein.
Sehr geehrte Herr E.,
mit Abschaffung EEG-Umlage und Senkung der Stromsteuer liegen die Unions-Forderungen auf dem Tisch – bereit zur Umsetzung, wenn es die Mehrheiten dafür gibt
Die Triage ist in Deutschland gesetzlich nicht näher geregelt. Für die Zuteilung knapper Behandlungskapazitäten existieren Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften