Frage von Margy B. • 16.07.2024

Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.
Im Jahr 2020 wurde eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalforderungen eingeführt. Bei Termingeschäften handelt es sich in der Regel um riskante Finanzwetten, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Durch die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll die Allgemeinheit vor der Mitfinanzierung von Verlusten aus spekulativen Finanztransaktionen geschützt werden.