
Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen.
Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen.
Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Koalition noch umgesetzt werden kann.
Die Verkündung des Gesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen.
Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir den vorliegenden Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause eingehend prüfen.