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Detlef Müller
SPD
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Frage von Gunnar G. •

Guten Tag Herr Müller, was sind Ihre Positionen zu folgenden Themen?:

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht.

In der SPD geführten Regierung mit Grünen und FDP hatten wir daher vereinbart, dass Tierschutzgesetz zu reformieren und eben diese Erkenntnisse aufzunehmen. Dafür liegt auch ein entsprechender Gesetzesentwurf vor, der viele von den von ihnen angesprochenen Punkten enthält.

Konkret geht es dabei darum,

  • den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen zu bekämpfen.
  • eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung einzuführen.
  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben umzusetzen.
  • Maßnahmen einzuführen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren.
  • Qualzuchten in Deutschland weiter einzudämmen.
  • das Amt des oder der Bundestierschutzbeauftragten einzuführen.
  • Anbindehaltung grundsätzlich zu verbieten – bei einer auf 10 Jahre befristeten Ausnahme der sogenannten Kombihaltung bei kleinen Betrieben.
  • und effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz umzusetzen.

Derzeit ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Koalition noch umgesetzt werden kann. Ich versichere Ihnen aber, dass meine Fraktion und ich uns auch in der kommenden Legislaturperiode für die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen einsetzen werden, sofern eine Umsetzung bis zum Februar 2025 nicht mehr möglich sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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