Frage von Stefan M. • 15.08.2024

Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wir hätten uns auch weitere Maßnahmen vorstellen können. Diese waren in dieser politischen Konstellation allerdings nicht durchzusetzen.
Der Einsatz für Menschen mit Behinderung ist sehr wichtig.
In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.