Antwort 01.02.2022 von Marco Buschmann FDP
Der Beschwerdeführer muss den innerstaatliche Rechtsweg bis zur höchstmöglichen Instanz durchlaufen.
Der Beschwerdeführer muss den innerstaatliche Rechtsweg bis zur höchstmöglichen Instanz durchlaufen.
Vor diesem Hintergrund haben die Entscheidungen des BVerfG unmittelbar formelle Rechtskraft und sind damit unanfechtbar. A
Beim Gendern habe ich eine entspannte Haltung: Wer gendern möchte, kann es gerne machen und wer nicht gendern möchte, kann es lassen.
Von einem Scheitern kann keine Rede sein