Frage von Steffen L. • 10.03.2022

Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir leben in einer Zeit der multiplen Krisen, die wir nur gemeinsam meistern können.
Abgeordnete sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.