Frage von Werner M. • 25.03.2022

Antwort von Ralf Stegner SPD • 08.04.2022
tte beachten Sie hierzu mein Antwortschreiben auf abgeordnetenwatch.de an Frau Geli Meier, Bürgerin aus meinem Wahlkreis.
tte beachten Sie hierzu mein Antwortschreiben auf abgeordnetenwatch.de an Frau Geli Meier, Bürgerin aus meinem Wahlkreis.
Sie profitieren zum einen von der Verdopplung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro beim Wohngeld und zum anderen vom Einmal-Zuschuss in Höhe von 200 Euro.
auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von den geplanten Entlastungen
Gemäß § 110 der Finanzgerichtsordnung binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Regelfall nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger.