Antwort 04.05.2022 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sie profitieren zum einen von der Verdopplung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro beim Wohngeld und zum anderen vom Einmal-Zuschuss in Höhe von 200 Euro.
Sie profitieren zum einen von der Verdopplung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro beim Wohngeld und zum anderen vom Einmal-Zuschuss in Höhe von 200 Euro.
auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von den geplanten Entlastungen
Gemäß § 110 der Finanzgerichtsordnung binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Regelfall nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger.