Frage von Heike R. • 14.04.2022

Antwort von Carsten Müller CDU • 15.06.2022
Die Norm des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in § 142 StGB findet sich dem Grunde nach bereits seit mehr als 100 Jahren im Strafgesetzbuch.
Die Norm des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in § 142 StGB findet sich dem Grunde nach bereits seit mehr als 100 Jahren im Strafgesetzbuch.
In Tempelhof-Schöneberg haben wir erst kürzlich Spenden gesammelt. Nach vorheriger Absprache der Art der Unterstützung und eines Termins, gern telefonisch oder per E-Mail, können in meinem Wahlkreisbüro selbstverständlich auch weitere Spenden abgegeben werden.
Die Frauenquote ist ein Alleinstellungsmerkmal unserer Partei und hilft männlich dominierte Strukturen aufzubrechen.
Noch ist es uns nicht bekannt, ob die Erkenntnisse aus den Daten für die Finalisierung und Veröffentlichung der Studie genutzt werden können oder hier noch weitere Daten erhoben werden müssen.