Frage von Matthias B. • 19.11.2024

Antwort von Edgar Naujok AfD • 21.11.2024
Ich lehne es ab, persönliche Mutmaßungen zu dem genannten Vorfall anzustellen. Stattdessen gilt es, die laufenden Ermittlungen abzuwarten.
Ich lehne es ab, persönliche Mutmaßungen zu dem genannten Vorfall anzustellen. Stattdessen gilt es, die laufenden Ermittlungen abzuwarten.
Ich möchte Sie nur beispielhaft auf die Studie der University of Western Australia hinweisen:
Ich teile die Auffassung, dass das Strafgesetzbuch der falsche Platz ist, um die straffreie Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu behandeln.
Ich habe den Gruppenantrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen mitunterzeichnet. Denn Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch.
Nein, ich unterstütze den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht.