Frage von Katharina S. • 20.11.2024

Antwort von Fritz Güntzler CDU • 27.11.2024
Bei genauerem Informationsbedarf über die unterschiedlichen Ablage- und Messenger-Systeme bitten wir Sie sich an das zuständige Ministerium zu wenden.
Bei genauerem Informationsbedarf über die unterschiedlichen Ablage- und Messenger-Systeme bitten wir Sie sich an das zuständige Ministerium zu wenden.
Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.
Ich gehe davon aus, dass die federführenden Fachkollegen selbstverständlich auch solche Erkenntnisse in den Meinungsbildungsprozess der Fraktion einfließen lassen.