Frage von Ulf P. • 22.11.2024

Antwort ausstehend von Thomas Jarzombek CDU
ich habe niemals angekündigt, nach der laufenden Legislaturperiode nicht wieder als Abgeordneter antreten zu wollen.
Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.