Mir sind keine Parteimitglieder bekannt, die "zu starke rechtsextremistische Tendenzen" aufweisen würden.
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Beiratsmitglieder können durch einen Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Jede Eigentümer*in kann bei der Verwaltung bestimmte Themen für die TO beantragen.

Meiner Meinung nach entsprechen die geltenden Regeln rechtsstaatlichen Prinzipien und ich sehe aktuell keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.

Auch die Möglichkeiten, wie sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft darauf Einfluss nehmen können, wurden dort erläutert. Eine unmittelbare Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze kann ich in der bestehenden Rechtslage ebenfalls nicht erkennen

Ich habe mich immer für Sanktionen für die russische Führung und die Oligarchen, aber gegen Sanktionen gegen die russische Bevölkerung und damit auch gegen unsere eigene Bevölkerung ausgesprochen.
Jetzt halten Sie sich fest: ich war sogar auch Mitglied der CSU, als ich in Bayern lebte.