
Antwort 03.08.2022 von Josip Juratovic SPD
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Weil Rentner*innen tatsächlich bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt werden, müssen wir sie bei weiteren Entlastungen, die dringend geboten sind, gezielt unterstützen. Deshalb streitet die grüne Bundestagsfraktion für ein dauerhaftes Energiegeld pro Kopf.