
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, im Bundesinnenministerium nach dem aktuellen Stand zu fragen. Dort setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander

Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro.

183 Abs. 1 StGB bedroht einen Mann mit Strafe, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt. Nacktheit als solche ist nicht tatbestandsmäßig.

Die Bundesregierung bringt im Dialog mit den USA regelmäßig die Forderung zum Ausdruck, dass die US-Streitkräfte in Deutschland geltendes Recht achten.

Die gezielte Tötung ohne Rechtsgrundlage, die wir aktuell an mehreren Standorten in der Welt erleben, halten wir für eine brandgefährliche Entwicklung, die fortlaufend angemahnt, kritisiert und sehr entschieden verurteilt werden muss.