
Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung
Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist
Im September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des Dublin-II-Verfahrens vorgelegt. Die Verhandlungen darüber werden demnächst beginnen und wahrscheinlich bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Die Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen für eine solidarische Verteilung der Geflüchteten einsetzen.
Wir haben für eine Einbeziehung der Vorruheständler geworben, wie ich Ihnen geschrieben habe, sind aber von der parlamentarischen Mehrheit der Ampel-Koalition überstimmt worden.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.