Frage von Jakob S. • 01.12.2022

Antwort von Konstantin Kuhle FDP • 23.01.2023
Eine Vermögensabgabe dürfte vor dem Hintergrund des in Artikel 14 unserer Verfassung geschützten Eigentumsrechts kaum vereinbar mit dem Grundgesetz sein.
Eine Vermögensabgabe dürfte vor dem Hintergrund des in Artikel 14 unserer Verfassung geschützten Eigentumsrechts kaum vereinbar mit dem Grundgesetz sein.
Selbstverständlich ist auf Bundesebene bekannt, dass einzelne Bundesländer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Besoldung bereits angepasst haben.
Wie ich immer wieder öffentlich betont habe setzte ich mich weiterhin für einen Erhalt des Dorfs ein. Deshalb werde ich auch während der Räumung an der Seite der Klimagerechtigkeitsbewegung vor Ort sein.
Diese parlamentarische Tradition ist älter als der Bundestag selbst. Zwischenrufe sind sogar ausdrücklich erwünscht und werden - genauso wie alle Reden - stenographiert und in den Plenarprotokollen festgehalten.